Der Biergarten des Spitalkellers zählt zu den ältesten Biergärten Regensburgs. Er entstand zwischen 1812 und 1820 auf der ehemaligen Arbeitsfläche der Sommerkelleranlage – genaue Daten sind nicht überliefert.
In dieser Zeit wurde an den Winzerer Höhen erstmals Bier ausgeschenkt – damals allerdings nur im Sommer, im Biergarten unter freiem Himmel. Erst 1827 erhielt Michael Straßer die erste Ausschankkonzession für das Wirtshaus und konnte von da an ganzjährig bewirtschaften. Damit ist der Spitalkeller-Biergarten einer der traditionsreichsten Orte bayerischer Biergartenkultur in der Region.
Der rechtliche Hintergrund: Gewerbsordnung 1799
Die Entstehung des Biergartens am Spitalkeller fiel in eine Zeit grundlegender rechtlicher Umwälzungen. Bereits 1799 hatte eine neue Gewerbsordnung die Aufhebung des Bierzwangs verfügt – bis dahin waren Wirte gezwungen, ihr Bier bei einer bestimmten Brauerei zu kaufen.
„1799 erfolgte (durch eine neue ‚Gewerbsordnung‘) die Aufhebung des Bierzwangs, der die Wirte zum Einkauf bei einer bestimmten Brauerei verpflichtet hatte. Damit wurde ein konkurrenzfördernder Faktor eingeführt. Um eventuelle Verluste kompensieren zu können, bekamen die Brauer das Recht, auch in ihren großen Lagerkellern, die sie vor den Toren der Stadt angelegt hatten, auszuschenken: Der populäre Biergarten war geboren."
— Ralf Zerback, München und sein Stadtbürgertum
Im Zeitraum 1808 bis 1838 entwickelten sich die Sommerkeller daher schrittweise von reinen Bierlagern zu Gaststätten und Biergärten. Der Spitalkeller-Biergarten (entstanden 1812–1820) fügt sich exakt in diese landesweite Welle ein.
Die Radifrauen – eine besondere Tradition
Eine besondere Tradition waren die Radifrauen, die sich an der Alten Nürnberger Straße positionierten und frisch gerissene Radi (Rettiche) an die Biergartengäste verkauften. Auch andere Händler boten dort Brotzeiten an – immer direkt vor dem Eingang, nie innerhalb des Biergartens.
Der Grund dafür liegt in der Bayerischen Biergartenverordnung von 1812:
Brauer durften in ihren Lagerkellern während der Sommermonate (Juni bis September) ihr eigenes Märzenbier ausschenken und ihre Gäste „mit Bier u. Brod zu bedienen“. Das Abreichen von Speisen und anderen Getränken blieb dem Wirt jedoch ausdrücklich verboten.
— Königliches Rescript von Maximilian I. Joseph, 4. Januar 1812
Aus dieser Regelung entstand die bis heute prägende bayerische Biergartentradition: Gäste durften ihre eigene Brotzeit mitbringen. Da der Wirt selbst keine Speisen verkaufen durfte, übernahmen die Radifrauen und Händler an der Straße diese Versorgung.
Liberalisierung 1825 – der Wirt darf Speisen verkaufen
Bereits 1825 wurde das bayerische Gewerberecht liberalisiert. Schankbetriebe erlangten damit erstmals das Recht zur Abgabe von Speisen; das strenge Verbot der 1812er Verordnung fiel nach nur 13 Jahren. Diese rechtliche Öffnung schuf die Grundlage dafür, dass Michael Straßer nur zwei Jahre später (1827) die erste Ausschankkonzession für das Wirtshaus beantragen und einen ganzjährigen Vollbetrieb mit Speisen führen konnte.
Die Tradition des Brotzeit-Mitbringens blieb bis heute lebendig – nicht mehr aus rechtlichem Zwang, sondern als gepflegtes bayerisches Brauchtum, das den Spitalkeller über Jahrzehnte prägte.